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Trennung

Trennung

Die Trennung ist für die Eheleute und die Kinder eine tiefgreifende Belastung und emotional aufwühlend. Die Ehepartner müssen sich in dieser hochbelastenden Zeit mit vielen Dingen beschäftigen und sollten auf alle Fälle die rechtlichen Konsequenzen der einzelnen zu lösenden Fragen bedenken.

Technische Klärung Trennung

Wichtig ist es, die Ansage der Trennung zu einem festgelegten Datum zu erklären.

Zur Dokumentation ist auch eine schriftliche Aussage sicher. Dies kann per Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen.

Wichtig ist, dass man klarmacht, dass man sich trennen will. Auch der Auszug ist ein Hinweis auf die Trennung. Man sollte das Datum des Auszuges aber schriftlich festhalten

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber ein Trennungsjahr vor, damit die Eheleute eine Bedenkzeit haben, ob die Ehe endgültig beendet werden soll. Da der Trennungszeit in den meisten Fällen schon eine längere Auseinandersetzung mit der sollten auf alle Fälle Regelungen zu folgenden Fragen getroffen werden:

  • Regelung der Ehewohnung
  • Der Möbel oder anderer Hausratsgegenstände
  • Der Unterhalt der Eheleute ist für die Trennungszeit zu regeln
  • Kindesunterhalt muss bestimmt werden
  • Auseinandersetzung der Kreditverbindlichkeiten
  • Vorbereitung sind zur Auseinandersetzung des Vermögens

 

FAQs Hausrat

Ihre persönlichen Sachen können Sie bei der Trennung selbstverständlich mitnehmen. Persönlich bedeutet, dass die genannten Gegenstände nicht dem Hausrat dienen oder Haushaltsgegenstände sind.

Grundsätzlich wird vermutet, dass diese Couch im gemeinsamen Eigentum der Ehepartner steht.
Sofern Ihr Partner nun behauptet, dass er Alleineigentümer der Couch ist, muss er diese Vermutung widerlegen.

In diesem Fall gilt die Vermutung des Miteigentums nicht. Nur dann, wenn das Wohnmobil dem künftigen gemeinsamen Haushalt dienen soll, hätte ihr Partner eine Chance Miteigentum zu behaupten. Hier gilt eine gewisse Beweiserleichterung für Gegenstände, die kurz vor der Eheschließung angeschafft wurden.

Wenn Sie weiterhin Besitzer des Wohnmobils sind, folgt aus dem unmittelbaren Besitz das Alleineigentum. Sie sollten daher darauf achten, dass sie ihren Partner keinen Mitbesitz einräumen.

Da sie das Wohnmobil vor der Ehe allein angeschafft habe, können Sie es während der Ehe und insbesondere auch nach der Trennung selbstbestimmt verkaufen.

Der Waschmaschine handelt es sich um einen Hausratsgegenstand, sodass zunächst Miteigentum angenommen wird. Nur dann werden das Alleineigentum eines Partners feststeht, können Sie die Waschmaschine nicht mitnehmen. Sofern sich Ihr Partner mit der Mitnahme nicht einverstanden erklärt, können Sie die Herausgabe verlangen, soweit Sie die Waschmaschine dringend zur Führung ihres Haushaltes benötigen. Dies wird immer der Fall sein, wenn Sie mit minderjährigen Kindern in eine neue Wohnung ziehen.

Wenn Sie sich nicht einigen können, müsste gegebenenfalls das Gericht über die Verteilung dieses Hausratsgegenstände entscheiden. Um weitere Eskalationen auf diesem Gebiet zu verhindern, wäre eine gütliche Einigung ratsam.

In diesem Fall haben Sie auch bei einer Verweigerung der Herausgabe durch den Partner ein Herausgaberecht, da die Kinder auf die Möbel angewiesen sind.

Persönliche Dinge des Ehegatten und der Kinder sind keine Haushaltsgegenstände und daher herauszugeben. Zu Dingen des persönlichen Gebrauchs bzw. persönlichen Bedarfs gehören vor allen Dingen Kleidungsstücke, Schmuckstücke, Hobbygegenstände, Computer, Smartphones, Fahrräder usw...

In diesem Fall kann das Gericht durch eine einstweilige Anordnung vorläufige Maßnahmen treffen, da ein dringendes Bedürfnis des sofortigen tätig werden muss besteht.