Trennung Hannover
Eine Trennung, die ruhig und gelassen vor sich geht und sich ausschließlich am gegenseitigen Interesse orientiert, gibt es praktisch nicht. Auch wenn sich die Partner einig sind, dass die Fortsetzung der Lebensgemeinschaft wenig Sinn macht, ist die Trennungszeit bis zum Vollzug der Scheidung wohl die schwierigste Zeit überhaupt.
Ungleich schwerer wird die Trennung dann, wenn ein Partner nicht wahrnehmen kann oder nicht wahrnehmen will, dass ein Festhalten an der Beziehung längst sinnlos geworden ist. Die Verletzungen und Wunden, die mit jeder Trennung von einem Partner, mit dem man Jahre oder jahrzehntelang zusammengelebt hat, entstehen, sind tief. Diese Verletzungen wandeln sich nach einer mehr oder weniger kurzen Dauer der Apathie, Trauer oder Euphorie oft in Wut und Aggressionen um. Die besonders Leidtragenden sind hierbei oft die Kinder. Konflikte sind in dieser Krise vorprogrammiert.
Das Familienrecht ist immer ein sehr brisanter Bereich und erfordert entsprechendes Einfühlungsvermögen des tätigen Anwalts. Insbesondere Themen wie Trennung und Scheidung sind emotional oft belastend für die Betroffenen, dennoch müssen viele organisatorische Belange geregelt werden. Dass Sie da womöglich „gar keinen Kopf“ für haben, ist verständlich. Aber Sie brauchen diese schwierige Phase auch nicht allein zu bestreiten. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht – Anette Führing – aus Hannover.
Sobald Sie und Ihr Partner entschieden haben, dass ein weiteres Zusammenleben nicht mehr möglich ist, wird der Wunsch nach einer Scheidung oft dringlich. Bevor eine Scheidung rechtswirksam vollzogen werden kann, müssen Sie im Regelfall das sogenannte Trennungsjahr einhalten.
Das bedeutet, dass Sie mindestens ein Jahr lang von Ihrem Ehepartner getrennt leben müssen. Es gibt jedoch besondere Ausnahmefälle, in denen das Trennungsjahr entbehrlich ist. Wenn das Zusammenleben für einen der Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellt, kann eine Trennung auch vor Ablauf des Jahres erfolgen. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Fall von häuslicher Gewalt.
Ein Anwalt oder besser noch Fachanwalt für Familienrecht berät Sie gerne zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine vorzeitige Trennung. Er erklärt Ihnen alle notwendigen Schritte im Scheidungsrecht und geht mit Ihnen die notwendigen Schritte und dazugehörigen Lösungen durch. Weitere Informationen zum Scheidungsverfahren finden Sie hier Scheidung Hannover
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Anette Führing berät Sie auch bei schwierigen Fällen – Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Beratung in meiner Kanzlei in Hannover
Jetzt anrufenDamit eine Trennung im juristischen Sinne anerkannt wird, müssen mindestens Sie oder Ihr Ehegatte die bestehende Lebensgemeinschaft ablehnen. Das bedeutet, dass Sie klar getrennte Wege gehen und einen getrennten Haushalt führen müssen. Wechselseitige Versorgungsleistungen, wie Kochen oder Einkaufen, sind einzustellen.
Für eingetragene Lebensgemeinschaften gelten dieselben Grundsätze. Auch hier ist eine klare Trennung der Lebensgemeinschaft erforderlich, um juristische Anerkennung zu erlangen. Es ist wichtig, dass beide Partner getrennte Haushalte führen und keine gemeinsamen Versorgungsleistungen mehr erbringen Rechtsanwältin Anette Führing empfiehlt in solchen Fällen, eine genaue Dokumentation anzufertigen. Notieren Sie relevante Details wie das Datum des Auszugs, die Aufteilung der Haushaltsgegenstände und Änderungen in der finanziellen Verantwortung.
Diese Dokumentation kann in einem etwaigen Familienrechtsverfahren als konkreter, schriftlicher Nachweis dienen und Ihre Position stärken. Für weiterführende Unterstützung und rechtliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Anette Führing, in Hannover zur Verfügung. Ich unterstütze Sie in dieser schwierigen Zeit.
Nach einer Trennung gibt es einiges zu beachten:
Wohnsituation: Überlegen Sie sich, wer in der Wohnung oder im Haus bleiben soll, und wer auszieht.
Finanzielle Aufteilung: Prüfen Sie Ihre Finanzen. Sie müssen auch klären, wer welche gemeinsamen Konten weiterführt, wer welche Schulden übernimmt und wie Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit sichern.
Unterhalt: Wenn nötig, berechnen und vereinbaren Sie Unterhaltszahlungen. Das kann auch Unterhalt für den Ehepartner sein. Infomationen Unterhalt Hannover
Sorgerecht und Umgangsrecht: Entscheiden Sie, wer die Kinder betreuen darf und wie oft Sie Ihre Kinder sehen dürfen. Es ist wichtig, dass Sie sich einigen, was das Beste für die Kinder ist. Infomationen Sorgerecht Hannover
Teilen Sie Ihr Vermögen auf. Dazu gehören Immobilien, Ersparnisse, Wertgegenstände und andere Werte. Wenn Sie sich nicht einigen können, holen Sie sich juristischen Rat.
Überprüfen Sie Ihre Versicherungen und klären Sie, wer welche Rentenansprüche bekommt. Sorgen Sie dafür, dass beide Partner abgesichert sind.
Namensänderung: Wenn Sie Ihren Nachnamen ändern wollen, kümmern Sie sich darum.
Emotionale Unterstützung: Holen Sie sich Hilfe bei Freunden, Familie oder Beratern. Eine Trennung ist stressig und belastend!
Rechtsanwaltskanzlei Anette Führing in Hannover berät Sie bei Trennung und Scheidung – Vereinbaren Sie jetzt einen Termin
Jetzt anrufen und beraten lassenSie leben nicht mehr in der harmonischen Beziehung mit Ihrem Partner wie noch zu Beginn Ihrer gemeinsamen Beziehung? Einer Trennung bzw. Scheidung sind Sie bislang jedoch aus dem Weg gegangen, da Sie Bedenken wegen Unterhalt, Sorgerecht oder der Aufteilung Vermögenswerte haben? Durch meine langjährige Erfahrung im Familienrecht kenne ich alle „Tricks“ und Kniffe, um möglichen Fallstricken vorzubeugen.
Sollte es bei Ihnen zu einem Umgangsrechtsstreit kommen, vertrete ich Sie auch im Interesse Ihres Kindes vollumfänglich vor Gericht. Nehmen Sie am besten direkt Kontakt per E-Mail oder Telefon zu mir auf. Im Zuge einer ausführlichen Beratung finden wir gemeinsam sicherlich eine Problemlösung, die allen Betroffenen gerecht wird. Gerade im Familienrecht geht es oft um hochemotionale Fälle, die dem beauftragten Rechtsanwalt / Fachanwalt entsprechendes Einfühlungsvermögen abverlangen.
Jetzt Kontakt per E-Mail, über mein Kontaktformular oder gerne auch telefonisch aufnehmen. Ich stehe Ihnen in diesen schwierigen Zeiten bei!
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Ihre persönlichen Sachen können Sie bei der Trennung selbstverständlich mitnehmen. Persönlich bedeutet, dass die genannten Gegenstände nicht dem Hausrat dienen oder Haushaltsgegenstände sind.
Grundsätzlich wird vermutet, dass diese Couch im gemeinsamen Eigentum der Ehepartner steht.
Sofern Ihr Partner nun behauptet, dass er Alleineigentümer der Couch ist, muss er diese Vermutung widerlegen.
In diesem Fall gilt die Vermutung des Miteigentums nicht. Nur dann, wenn das Wohnmobil dem künftigen gemeinsamen Haushalt dienen soll, hätte ihr Partner eine Chance Miteigentum zu behaupten. Hier gilt eine gewisse Beweiserleichterung für Gegenstände, die kurz vor der Eheschließung angeschafft wurden.
Wenn Sie weiterhin Besitzer des Wohnmobils sind, folgt aus dem unmittelbaren Besitz das Alleineigentum. Sie sollten daher darauf achten, dass sie ihren Partner keinen Mitbesitz einräumen.
Da sie das Wohnmobil vor der Ehe allein angeschafft habe, können Sie es während der Ehe und insbesondere auch nach der Trennung selbstbestimmt verkaufen.
Der Waschmaschine handelt es sich um einen Hausratsgegenstand, sodass zunächst Miteigentum angenommen wird. Nur dann werden das Alleineigentum eines Partners feststeht, können Sie die Waschmaschine nicht mitnehmen. Sofern sich Ihr Partner mit der Mitnahme nicht einverstanden erklärt, können Sie die Herausgabe verlangen, soweit Sie die Waschmaschine dringend zur Führung ihres Haushaltes benötigen. Dies wird immer der Fall sein, wenn Sie mit minderjährigen Kindern in eine neue Wohnung ziehen.
Wenn Sie sich nicht einigen können, müsste gegebenenfalls das Gericht über die Verteilung dieses Hausratsgegenstände entscheiden. Um weitere Eskalationen auf diesem Gebiet zu verhindern, wäre eine gütliche Einigung ratsam.
In diesem Fall haben Sie auch bei einer Verweigerung der Herausgabe durch den Partner ein Herausgaberecht, da die Kinder auf die Möbel angewiesen sind.
Persönliche Dinge des Ehegatten und der Kinder sind keine Haushaltsgegenstände und daher herauszugeben. Zu Dingen des persönlichen Gebrauchs bzw. persönlichen Bedarfs gehören vor allen Dingen Kleidungsstücke, Schmuckstücke, Hobbygegenstände, Computer, Smartphones, Fahrräder usw...
In diesem Fall kann das Gericht durch eine einstweilige Anordnung vorläufige Maßnahmen treffen, da ein dringendes Bedürfnis des sofortigen tätig werden muss besteht.